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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Eine vorbehaltslos und regelmäßig als Bestandteil des Normallohns gezahlte Wegzeitvergütung ist jedenfalls auch durch den engen Verdienst - bzw Arbeitsbegriff des Art 10 des Kollektivvertrages für die eisenverarbeitende und metallverarbeitende Industrie gedeckt (Hinweis E 24.11.1988, 88/08/0230). Von einer vorbehaltslos und regelmäßig als Bestandteil des Normallohns gezahlten Wegzeitvergütung kann aber schon dann nicht gesprochen werden, wenn die gegenständlichen Wegzeitvergütungen nur jenen Dienstnehmern gewährt wurden, die einen Fahrtkostenzuschuß erhielten und nur für jene Tage, an denen sie tatsächlich im Betrieb anwesend waren.
Schlagworte
Entgelt Begriff Entschädigung Vergütung Entgelt Begriff Überstunden Kollektivvertrag SondervereinbarungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080156.X02Im RIS seit
16.06.1990