RS Vwgh 1990/6/16 90/07/0009

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Veröffentlicht am 16.06.1990
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1;

Rechtssatz

Soweit sich die Ausführungen des Beschwerdeführers in seinem Wiederaufnahmsantrag gegen die Nichterteilung der beantragten wasserrechtlichen Bewilligung bzw gegen den dem Beschwerdeführer erteilten wasserpolizeilichen Auftrag gem § 138 Abs 1 WRG richten, haben sie den Charakter eines (unzulässigen) Rechtsmittels gegen den Bescheid der belangten Behörde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990070009.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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