RS Vwgh 1990/6/18 90/19/0279

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Veröffentlicht am 18.06.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45 Abs1 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/19/0280

Rechtssatz

Würde der Wortlaut des vorliegenden Schriftsatzes die Annahme rechtfertigen, daß mit dem Schriftsatz nur die Anregung zur amtswegigen Wiederaufnahme des eingestellten Verfahrens gegeben wird, so hätte dies zur Folge, daß der " Antrag " zurückgewiesen werden müßte. Da der Beschwerdeführer im gegenständlichen Fall jedoch ausdrücklich " beantragt, von Amts wegen die Wiederaufnahme des Verfahrens zu verfügen " und gleichzeitig Gründe geltend macht, die bei ihrem Vorliegen die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VwGG rechtfertigen würden, ist der Schriftsatz als Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederaufnahme des genannten Verfahrens gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VwGG zu werten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190279.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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