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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §45 Abs1 Z2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/19/0280Rechtssatz
Würde der Wortlaut des vorliegenden Schriftsatzes die Annahme rechtfertigen, daß mit dem Schriftsatz nur die Anregung zur amtswegigen Wiederaufnahme des eingestellten Verfahrens gegeben wird, so hätte dies zur Folge, daß der " Antrag " zurückgewiesen werden müßte. Da der Beschwerdeführer im gegenständlichen Fall jedoch ausdrücklich " beantragt, von Amts wegen die Wiederaufnahme des Verfahrens zu verfügen " und gleichzeitig Gründe geltend macht, die bei ihrem Vorliegen die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VwGG rechtfertigen würden, ist der Schriftsatz als Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederaufnahme des genannten Verfahrens gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VwGG zu werten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190279.X01Im RIS seit
03.04.2001