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L55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz VorarlbergNorm
LSchG Vlbg 1982 §34 Abs1 litc;Rechtssatz
Selbst wenn dem Besch Zweifel darüber zuzubilligen wären, ob die "vorzeitige" Anbringung einer Balkonverkleidung erlaubt sei, käme ihm ein Schuldausschließungsgrund wegen eines vorgeblichen Vertrauens auf eine behauptete Äußerung von Verwaltungsorganen nur zugute, wenn er sich von der angenommenen Rechtmäßigkeit seines Verhaltens (nämlich der "vorzeitigen" Anbringung der Balkonverkleidung) ausdrücklich bei der Behörde oder bei einer zur Parteienberatung befugten Stelle oder Person durch entsprechende Erkundigungen überzeugt hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990100004.X04Im RIS seit
18.06.1990Zuletzt aktualisiert am
26.03.2010