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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
AAV §86 Abs1;Rechtssatz
Auch wenn sich eine Arbeitnehmerin lediglich zu Einschulungszwecken vorübergehend in der Filiale aufhält, besteht für den Arbeitgeber die Pflicht zur Bereitstellung eines Garderobekastens für diese Arbeitnehmerin.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190103.X01Im RIS seit
18.06.1990