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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §7 Abs1;Rechtssatz
Da es sich bei den gem § 7 Abs 1 letzter Satz AZG dem Arbeitgeber angelasteten Unterlassungen der gebotenen Vorsorgemaßnahmen um ein Ungehorsamsdelikt handelt, geht die im § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG verankerte widerlegliche Schuldvermutung zu Lasten des Täters: Er hat von sich aus sein mangelndes Verschulden glaubhaft zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190058.X02Im RIS seit
18.06.1990Zuletzt aktualisiert am
31.03.2010