RS Vwgh 1990/6/18 90/19/0190

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.06.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/01/0140 E 23. Oktober 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH hat schon wiederholt ausgeführt, dass die Behörden des Verwaltungsverfahrens nicht verhalten sind, der Beschwerdeführerin Unterweisungen zu erteilen, wie sie ihr Vorbringen zu gestalten haben, damit ihrem Antrag allenfalls stattgegeben werden könnte. (Hinweis auf E vom 11.4.1984, 83/01/0312)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190190.X02

Im RIS seit

18.06.1990

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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