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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/01/0140 E 23. Oktober 1985 RS 1Stammrechtssatz
Der VwGH hat schon wiederholt ausgeführt, dass die Behörden des Verwaltungsverfahrens nicht verhalten sind, der Beschwerdeführerin Unterweisungen zu erteilen, wie sie ihr Vorbringen zu gestalten haben, damit ihrem Antrag allenfalls stattgegeben werden könnte. (Hinweis auf E vom 11.4.1984, 83/01/0312)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190190.X02Im RIS seit
18.06.1990Zuletzt aktualisiert am
23.03.2009