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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Die Zustellung einer in deutscher Sprache gehaltenen Strafverfügung an einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Besch stellt für diesen kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190165.X02Im RIS seit
18.06.1990