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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Bei der Zustellung von verwaltungsbehördlichen Erledigungen an den in einem anderen Verfahren ausgewiesenen Prozeßbevollmächtigten und Zustellungsbevollmächtigten ist von einem engen Begriff der "selben Angelegenheit" auszugehen. Nur in besonderen Verfahrenskonstellationen wird im gegebenen Zusammenhang auch ein Verfahren als von der Zustellvollmacht miterfaßt angesehen, das unter dem Gesichtspunkt des § 66 Abs 4 und des § 68 Abs 1 AVG nicht als dieselbe Sache bezeichnet werden könnte.
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang ZustellungBeschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990100035.X08Im RIS seit
07.03.2002Zuletzt aktualisiert am
26.04.2012