RS Vwgh 1990/6/18 90/10/0004

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Veröffentlicht am 18.06.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19 Abs2;
VStG §19;

Rechtssatz

Die Anführung des Nettoeinkommens eines Besch, der verheiratet ist und 2 Kinder hat, in der Höhe von S 14.116,- inklusive Familienbeihilfe, läßt ohne weiteres das Einkommen ohne Familienbeihilfe erkennen.

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990100004.X07

Im RIS seit

18.06.1990

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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