RS Vwgh 1990/6/18 89/10/0170

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Veröffentlicht am 18.06.1990
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1 Abs2 idF 1987/576;
ForstG 1975 §172 Abs6 idF 1987/576;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Erteilung eines Wiederbewaldungsauftrages nach § 172 Abs 6 lit a ForstG ist, daß es sich bei der wiederzubewaldenden Fläche zum Zeitpunkt des Beginnes der widerrechtlichen Entfernung des forstlichen Bewuchses (argumentum: "bei Behandlung des Waldes") und zum Zeitpunkt der Erlassung des forstpolizeilichen Auftrages um Wald iSd ForstG gehandelt hat (Hinweis E 19.3.1990, 89/10/0032).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100170.X01

Im RIS seit

18.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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