RS Vwgh 1990/6/19 88/08/0200

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Veröffentlicht am 19.06.1990
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §1 Abs1;
ASVG §4 Abs1;
ASVG §4 Abs2;
ASVG §471b;
ASVG §478a;

Rechtssatz

Ein durchgehendes versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eines Chorsängers, der beim Dienstgeber Österr Bundestheaterverband beschäftigt ist, besteht bei Fehlen einer Verpflichtung zur Annahme der jeweiligen Anbote zur Teilnahme an einer Probe oder Aufführung nicht.

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Einzelne Berufe und Tätigkeiten Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988080200.X06

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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