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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §1 Abs1;Rechtssatz
Ein durchgehendes versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eines Chorsängers, der beim Dienstgeber Österr Bundestheaterverband beschäftigt ist, besteht bei Fehlen einer Verpflichtung zur Annahme der jeweiligen Anbote zur Teilnahme an einer Probe oder Aufführung nicht.
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Einzelne Berufe und Tätigkeiten DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988080200.X06Im RIS seit
18.10.2001