RS Vwgh 1990/6/19 90/08/0037

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.1990
beobachten
merken

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §500 idF 1987/609;
ASVG §502 idF 1987/609;

Rechtssatz

Mit den im § 500 ASVG genannten Gründen für die begünstigte Erwerbung von Anwartschaften und Ansprüchen nach § 502 ASVG hat der Gesetzgeber nicht an eine innere Haltung der Betroffenen angeknüpft, sondern an Umstände, aus denen eine Verfolgung entweder schon aufgrund der allgemeinen (aus dem Blickwinkel des Gesetzgebers verpönten) Rechtslage oder aufgrund individueller, in der Lebenssituation der Betroffenen gelegener Gründe drohte oder sie die Betroffenen gar erleiden mußten (Hinweis E 16.1.1990, 88/08/0099).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990080037.X02

Im RIS seit

19.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten