Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §500 idF 1987/609;Rechtssatz
Mit den im § 500 ASVG genannten Gründen für die begünstigte Erwerbung von Anwartschaften und Ansprüchen nach § 502 ASVG hat der Gesetzgeber nicht an eine innere Haltung der Betroffenen angeknüpft, sondern an Umstände, aus denen eine Verfolgung entweder schon aufgrund der allgemeinen (aus dem Blickwinkel des Gesetzgebers verpönten) Rechtslage oder aufgrund individueller, in der Lebenssituation der Betroffenen gelegener Gründe drohte oder sie die Betroffenen gar erleiden mußten (Hinweis E 16.1.1990, 88/08/0099).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990080037.X02Im RIS seit
19.06.1990