Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ArbVG §2 Abs1;Rechtssatz
Dynamische Verweisungen im normativen Teil eines Kollektivvertrages sind unzulässig. Eine solche Verweisung ist aber - jedenfalls soweit sie sich auf ordnungsgemäß kundgemachtes Bundesrecht oder Landesrecht bezieht - als statische Verweisung gültig.
Schlagworte
KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990080028.X01Im RIS seit
11.07.2001