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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/08/0011 E 29. Jänner 1987 RS 4Stammrechtssatz
Ohne Feststellung von Art und Ausmaß lässt sich nicht beurteilen, ob eine Beschäftigung als "Hausmeister" in einem Verhältnis " persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt" erfolgt ist.
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff HausbesorgerDienstnehmer Begriff Wirtschaftliche AbhängigkeitDienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080326.X16Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
25.06.2009