RS Vwgh 1990/6/19 89/08/0326

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Veröffentlicht am 19.06.1990
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/08/0011 E 29. Jänner 1987 RS 4

Stammrechtssatz

Ohne Feststellung von Art und Ausmaß lässt sich nicht beurteilen, ob eine Beschäftigung als "Hausmeister" in einem Verhältnis " persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt" erfolgt ist.

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff HausbesorgerDienstnehmer Begriff Wirtschaftliche AbhängigkeitDienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080326.X16

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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