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L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §14a;Rechtssatz
Um aufzuzeigen, daß die Abfindung der Parteien des Zusammenlegungsverfahrens in gesetzwidriger Weise erfolgt sei, genügt es nicht, auf eine Gegenüberstellung einzelner in das Verfahren einbezogener Grundstücke mit bestimmten Abfindungsgrundstücken abzustellen. Derartige Einzelvergleiche sind letztlich für die Gesetzmäßigkeit der Abfindung deshalb nicht relevant, weil durch sie nicht die Erwägungen der Behörde zum Vergleich der gesamten Abfindung mit dem gesamten Altbestand widerlegt werden (Hinweis E 15.3.1988, 87/07/0144).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989070159.X01Im RIS seit
19.06.1990Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009