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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §369 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1990/04/24 89/04/0175 1Stammrechtssatz
Eine gemäß § 39 Abs 1 VStG erfolgte Beschlagnahme tritt durch den rechtskräftigen Ausspruch des Verfalles - zu dessen Sicherung sie verfügt wurde - mangels einer normativen Weiterwirkung außer Kraft (Hinweis auf Hellbling, Kommentar zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, II Band, Seite 268, sowie auf E 1.10.1985, Zl 85/04/0025).Die vorliegende Beschwerde, die sich gegen die erfolgte Beschlagnahme richtete, ist somit, da entgegenstehende Gründe weder aus der Aktenlage zu entnehmen sind, noch auch etwa vom Bf in Entsprechung der an ihn gem § 36 VwGG ergangenen Aufforderung geltend gemacht wurden, gegenstandslos geworden, weshalb das Verfahren gem § 33 Abs 1 VwGG einzustellen war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987040252.X01Im RIS seit
07.05.2001