Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kommt keine Rechtspersönlichkeit zu, weshalb jeder Wohnungseigentümer Dienstgeber eines im Hause beschäftigten Hausbesorgers iSd § 35 Abs 1 ASVG ist.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080326.X04Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
25.06.2009