RS Vwgh 1990/6/19 89/08/0326

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Veröffentlicht am 19.06.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kommt keine Rechtspersönlichkeit zu, weshalb jeder Wohnungseigentümer Dienstgeber eines im Hause beschäftigten Hausbesorgers iSd § 35 Abs 1 ASVG ist.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080326.X04

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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