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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §20 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/08/0291 E 25. Februar 1988 VwSlg 12660 A/1988 RS 2Stammrechtssatz
"Eigene Mittel" sind nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis 8.5.1987, 86/08/0069) auch freiwillig oder in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung geleistete Zahlungen Dritter. Die Rechtsansicht der bel Beh, dass auch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 1985 gewährte Vorschüsse für zuschlagsberechtigte Personen zu diesen "eigenen Mitteln" zu zählen seien, ist daher nicht rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988080205.X01Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
27.07.2009