RS Vwgh 1990/6/19 88/08/0205

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Veröffentlicht am 19.06.1990
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §20 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/08/0291 E 25. Februar 1988 VwSlg 12660 A/1988 RS 2

Stammrechtssatz

"Eigene Mittel" sind nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis 8.5.1987, 86/08/0069) auch freiwillig oder in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung geleistete Zahlungen Dritter. Die Rechtsansicht der bel Beh, dass auch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 1985 gewährte Vorschüsse für zuschlagsberechtigte Personen zu diesen "eigenen Mitteln" zu zählen seien, ist daher nicht rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988080205.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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