RS Vwgh 1990/6/19 89/04/0270

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Veröffentlicht am 19.06.1990
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Es ist durchaus mit dem menschlichen Erfahrungsgut in Einklang zu bringen, wenn die bel Beh aus dem Umstand des Vorhandenseins zerlegter (reparaturbedürftiger) Geräte und von Werkzeugen zur Arbeit an reparaturbedürftigen Geräten iZm der Äußerung des Angestellten anläßlich der Erhebung - wonach diese Geräte vom Besch persönlich instandgesetzt würden -, darauf schloß, der Besch habe nicht bloß Fernsehgeräte, Recorder und TV Fernbedienungen zur Reparatur angenommen, sondern diese Geräte gewerbsmäßig repariert.

Schlagworte

freie BeweiswürdigungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040270.X05

Im RIS seit

12.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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