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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs1 Z1;Rechtssatz
Bei Prüfung der Frage der Erfüllung des im letzten Halbsatz des § 13 Abs 1 GewO 1973 vorgesehenen Tatbestandsmerkmales der Befürchtung, der Verurteilte werde die gleiche oder eine ähnliche Straftat bei Ausübung des Gewerbes begehen, ist zufolge der damit im Zusammenhang getroffenen gesetzlichen Anordnung sowohl auf die Eigenart der strafbaren Handlung als auch auf das Persönlichkeitsbild des Verurteilten Bedacht zu nehmen, wobei auf den Umstand der erfolgten gerichtlichen Verurteilung abzustellen ist (Hinweis E 20.2.1981, 791/80 VwSlg 10.375 A/1981)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040033.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
28.05.2010