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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs1;Rechtssatz
Ein durchgehendes versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis der Filmkomparsen zum Inhaber der Agentur für Filmkomparsen besteht bei Fehlen einer Verpflichtung zur Annahme des jeweiligen Anbotes einer Beschäftigung als Komparse nicht.
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Einzelne Berufe und Tätigkeiten DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988080097.X08Im RIS seit
14.12.2001