RS Vwgh 1990/6/19 88/08/0097

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Veröffentlicht am 19.06.1990
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs1;
ASVG §4 Abs2;
ASVG §471a;
ASVG §471b;
ASVG §5 Abs1 Z2;
ASVG §5 Abs2;

Rechtssatz

Ein durchgehendes versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis der Filmkomparsen zum Inhaber der Agentur für Filmkomparsen besteht bei Fehlen einer Verpflichtung zur Annahme des jeweiligen Anbotes einer Beschäftigung als Komparse nicht.

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Einzelne Berufe und Tätigkeiten Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988080097.X08

Im RIS seit

14.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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