RS Vwgh 1990/6/19 88/08/0097

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Veröffentlicht am 19.06.1990
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs1;
ASVG §4 Abs2;
ASVG §471a;
ASVG §471b;
ASVG §5 Abs1 Z2;
ASVG §5 Abs2;

Rechtssatz

Eine sanktionslose Berechtigung zum Nichterscheinen oder zur jederzeitigen Beendigung einer übernommenen Arbeitsverpflichtung (und nicht schon das tatsächliche Nichterscheinen oder das tatsächliche vorzeitige Beenden der Beschäftigung) spricht gegen die Annahme einer persönlichen Abhängigkeit der Filmkomparsen gegenüber dem Inhaber der Agentur für Filmkomparsen.

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Einzelne Berufe und Tätigkeiten Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988080097.X09

Im RIS seit

14.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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