RS Vwgh 1990/6/19 88/08/0200

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Veröffentlicht am 19.06.1990
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2662/78 E 24. Oktober 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Zur Abgrenzung des Beschäftigungsverhältnisses nach § 4 Abs 2 ASVG von anderen Formen rechtlicher Gestaltung der Beschäftigung ist das Merkmal der Dauer zwar in der Regel wenig aussagekräftig, in Grenzfällen, wie zB bei ganz kurzfristigen Beschäftigungen, kann es aber von Bedeutung sein.

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988080200.X04

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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