RS Vwgh 1990/6/19 90/04/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.1990
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Index

L71093 Automatenverkauf Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AutomatenverkaufsV Amstetten 1984 §3;
GewO 1973 §367 Z15;
GewO 1973 §52 Abs4;
VStG §44a lita;

Rechtssatz

Daß nicht während der gesamten 24 Stunden des mit " 25. Februar 1988 " umschriebenen Tatzeitpunktes eine Kontrolle der in Rede stehenden Automaten (§ 367 Z 15 GewO 1973) durch Gendarmeriebeamte erfolgte, vermag an der Genauigkeit der von der bel Beh in freier Beweiswürdigung aus dem Inhalt der Gendarmerieanzeige gewonnenen Feststellung über den dem Besch zur Last gelegten Tatzeitraum nichts zu ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040016.X03

Im RIS seit

19.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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