Index
L71093 Automatenverkauf NiederösterreichNorm
AutomatenverkaufsV Amstetten 1984 §3;Rechtssatz
Daß nicht während der gesamten 24 Stunden des mit " 25. Februar 1988 " umschriebenen Tatzeitpunktes eine Kontrolle der in Rede stehenden Automaten (§ 367 Z 15 GewO 1973) durch Gendarmeriebeamte erfolgte, vermag an der Genauigkeit der von der bel Beh in freier Beweiswürdigung aus dem Inhalt der Gendarmerieanzeige gewonnenen Feststellung über den dem Besch zur Last gelegten Tatzeitraum nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040016.X03Im RIS seit
19.06.1990