RS Vwgh 1990/6/19 89/08/0326

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Veröffentlicht am 19.06.1990
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;

Rechtssatz

Ein Dienstgeber kann nicht gleichzeitig sein eigener Dienstnehmer sein. Eine Person ist aber nicht in diesem Sinn Dienstgeber iSd § 35 Abs 1 ASVG, wenn ihr als (einzelner) Minderheitseigentümer nicht jener Einfluß auf die Verwaltung zukommt, der es gestatten würde, sie für die Erfüllung der einem Dienstgeber nach den Bestimmungen des ASVG obliegenden Pflichten verantwortlich zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080326.X02

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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