Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Ein Dienstgeber kann nicht gleichzeitig sein eigener Dienstnehmer sein. Eine Person ist aber nicht in diesem Sinn Dienstgeber iSd § 35 Abs 1 ASVG, wenn ihr als (einzelner) Minderheitseigentümer nicht jener Einfluß auf die Verwaltung zukommt, der es gestatten würde, sie für die Erfüllung der einem Dienstgeber nach den Bestimmungen des ASVG obliegenden Pflichten verantwortlich zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080326.X02Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
25.06.2009