RS Vwgh 1990/6/19 88/08/0205

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.1990
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §20 Abs2;

Rechtssatz

Die Höhe der den Familienzuschlag ausschließenden eigenen Mittel wird im § 20 Abs 2 AlVG nicht nach einem starren Maßstab bestimmt, sondern richtet sich nach dem zur Bestreitung des angemessenen Lebensunterhaltes des Zuschlagsberechtigten notwendigen Aufwand (Hinweis E 25.2.1988, 87/08/0291).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988080205.X02

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten