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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ein Verbot durch Rechtsvorschriften iSd § 77 Abs 1 zweiter Satz GewO 1973 idF der GewRNov 1988 betrifft nicht die in § 74 Abs 2 iZm § 356 Abs 3 GewO 1973 normierten Nachbarrechte. Der Nachbar kann daher durch einen Bescheid in solchen Rechten nicht verletzt sein (Hinweis E 14.11.1989, 89/04/0047).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040017.X02Im RIS seit
19.06.1990Zuletzt aktualisiert am
26.03.2010