Index
L00019 Landesverfassung WienNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Wiener Stadtwerke sind im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien mit dem Vermerk, daß das Unternehmen von der Stadt Wien betrieben wird, eingetragen. Die Wiener Stadtwerke haben keine von der Stadt Wien verschiedene Rechtspersönlichkeit, sondern es handelt sich hiebei bloß um die " Firma ", unter der die Stadt Wien diese Unternehmung betreibt (vgl in diesem Sinne auch das Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes vom 12.12.1984, 1 Ob 698/84, in NZ 1986,4 S 83f)
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040154.X01Im RIS seit
19.06.1990