RS Vwgh 1990/6/19 89/04/0268

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Veröffentlicht am 19.06.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §56;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
AVG §66 Abs4;
VwGG §63 Abs1;

Rechtssatz

Die Bindungswirkung nach § 63 Abs 1 VwGG enthebt die Behörde nicht ihrer Pflicht zur Ergänzung des Ermittlungsverfahrens oder weiteren Ergänzung des Ermittlungsverfahrens oder weiteren Ergänzung der Bescheidbegründung iSd § 60 AVG. Diese Pflicht besteht insbes schon dann, wenn anläßlich der Fortführung und des neuerlichen Abschlusses der Verfahrens eine inzwischen eingetretene Änderung der Sachlage und Rechtslage zu berücksichtigen ist.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Berufung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040268.X03

Im RIS seit

19.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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