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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Bindungswirkung nach § 63 Abs 1 VwGG enthebt die Behörde nicht ihrer Pflicht zur Ergänzung des Ermittlungsverfahrens oder weiteren Ergänzung des Ermittlungsverfahrens oder weiteren Ergänzung der Bescheidbegründung iSd § 60 AVG. Diese Pflicht besteht insbes schon dann, wenn anläßlich der Fortführung und des neuerlichen Abschlusses der Verfahrens eine inzwischen eingetretene Änderung der Sachlage und Rechtslage zu berücksichtigen ist.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren BerufungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989040268.X03Im RIS seit
19.06.1990