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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Beim Tatvorwurf der unbefugten Ausübung des Gastgewerbes wird dem in § 44 a lit a VStG normierten Konkretisierungsgebot durch Anführung der Betriebsart ausreichend entsprochen (Hinweis E 18.9.1984, 84/04/0033). Zusätzlicher, die Merkmale der Selbständigkeit und Regelmäßigkeit der Gewerbeausübung weiter konkretisierender Ausführungen bedarf es daher im Spruch nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040036.X02Im RIS seit
19.06.1990