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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Die Verweisung des Art 2 Z 2 Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe auf die Bestimmung des GBefG in der " jeweils geltenden Fassung " kann nur im Sinne einer statischen Verweisung auf die im Zeitpunkt des Abschlusses des Kollektivvertrages geltende Fassung des GBefG rechtswirksam sein.
Schlagworte
Entgelt Begriff KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990080028.X02Im RIS seit
11.07.2001