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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §41 Abs1;Rechtssatz
Es ist außerhalb der im Beschwerdefall nicht anzuwendenden Bestimmung des § 107 Abs 2 WRG nicht möglich, mangels persönlicher Ladung der Parteien eine Präklusion infolge Nichtteilnahme an der ordnungsgemäß kundgemachten mündlichen Verhandlung anzunehmen, weil es hiezu einer persönlichen Verständigung der Parteien bedurft hätte (Hinweis E 10.9.1986, 86/03/0019).
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988070081.X04Im RIS seit
12.11.2001