RS Vwgh 1990/6/19 88/07/0081

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.1990
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §41 Abs1;
AVG §42 Abs1;
AVG §8;
WRG 1959 §107 Abs2;

Rechtssatz

Es ist außerhalb der im Beschwerdefall nicht anzuwendenden Bestimmung des § 107 Abs 2 WRG nicht möglich, mangels persönlicher Ladung der Parteien eine Präklusion infolge Nichtteilnahme an der ordnungsgemäß kundgemachten mündlichen Verhandlung anzunehmen, weil es hiezu einer persönlichen Verständigung der Parteien bedurft hätte (Hinweis E 10.9.1986, 86/03/0019).

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988070081.X04

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten