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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §1 Abs1;Rechtssatz
Ob bei Beschäftigungen, die an einzelnen Tagen ausgeübt werden, ein durchgehendes Beschäftigungsverhältnis oder mehrere, unter Umständen auf den einzelnen Tag beschränkte Beschäftigungsverhältnisse anzunehmen sind, ist nach jenen Kriterien zu beurteilen, die der Gerichtshof bei der Abgrenzung von Vollversicherungspflicht und Teilversicherungspflicht im Zusammenhang mit der Anwendung der Grenzbeträge des § 5 Abs 2 ASVG entwickelt hat (E 24.4.1990, 89/08/0142).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988080199.X01Im RIS seit
18.10.2001