RS Vwgh 1990/6/19 89/08/0326

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Veröffentlicht am 19.06.1990
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der regelmäßigen Beschäftigung einer Person im Betrieb eines nahen Angehörigen ist die Frage von Bedeutung, ob das Beschäftigungsverhältnis auf einer ausdrücklichen oder schlüssigen dienstvertraglichen Vereinbarung oder auf einer familienrechtlichen Mitarbeitsverpflichtung beruht. Daher hängt die Versicherungspflicht ua davon ab, ob die Tätigkeit in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit - ähnlich einem familienfremden Dienstnehmer - ausgeübt wird, und zufolge einer ausdrücklichen oder schlüssigen Vereinbarung für diese Tätigkeit ein Entgeltanspruch besteht (Hinweis E 15.3.1974, 1479/73, VwSlg 8576 A/1974)

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen EntgeltDienstnehmer Begriff Wirtschaftliche AbhängigkeitDienstnehmer Begriff HausbesorgerDienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080326.X15

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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