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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs1 Z1;Rechtssatz
Für die Beurteilung der regelmäßigen Beschäftigung einer Person im Betrieb eines nahen Angehörigen ist die Frage von Bedeutung, ob das Beschäftigungsverhältnis auf einer ausdrücklichen oder schlüssigen dienstvertraglichen Vereinbarung oder auf einer familienrechtlichen Mitarbeitsverpflichtung beruht. Daher hängt die Versicherungspflicht ua davon ab, ob die Tätigkeit in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit - ähnlich einem familienfremden Dienstnehmer - ausgeübt wird, und zufolge einer ausdrücklichen oder schlüssigen Vereinbarung für diese Tätigkeit ein Entgeltanspruch besteht (Hinweis E 15.3.1974, 1479/73, VwSlg 8576 A/1974)
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen EntgeltDienstnehmer Begriff Wirtschaftliche AbhängigkeitDienstnehmer Begriff HausbesorgerDienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080326.X15Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
25.06.2009