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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Berücksichtigungswürdig im Sinne des § 10 Abs 2 AlVG können - wie aus dem systematischen Zusammenhang ersichtlich ist - nur solche Gründe sein, die dazu führen, daß der Ausschluß vom Bezug des Arbeitslosengeldes nach § 10 Abs 1 (oder § 11) AlVG den Arbeitslosen aus bestimmten Gründen unverhältnismäßig härter trifft, als dies sonst ganz allgemein der Fall ist (vgl etwa die bei Dirschmied, AlVG2, S 85 und 223 gegebenen Hinweise).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990080084.X08Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
10.10.2010