RS Vwgh 1990/6/19 89/04/0270

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Veröffentlicht am 19.06.1990
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
VStG §25 Abs2;

Rechtssatz

Es ist der Behörde nicht verwehrt, bei der Beweiswürdigung in ihren Erwägungen auch das Naheverhältnis der Zeugen zum Besch einzubeziehen (Hinweis E 21.9.1988, 88/03/0126).

Schlagworte

Beweismittel Indizienbeweise indirekter BeweisSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungBeweismittel ZeugenbeweisBeweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040270.X07

Im RIS seit

12.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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