RS Vwgh 1990/6/20 86/13/0003

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §14;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 50;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung ist, daß ein wirtschaftlich die Vergangenheit betreffender Aufwand bestimmter Art ernstlich droht, also mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit voraussehbar ist, oder daß der Aufwand schon sicher und nur der Höhe nach unbestimmt ist (Hinweis E 15.6.1983, 14/1419, 1540, 1541, 1542/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130003.X02

Im RIS seit

20.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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