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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §14;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 50;Rechtssatz
Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung ist, daß ein wirtschaftlich die Vergangenheit betreffender Aufwand bestimmter Art ernstlich droht, also mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit voraussehbar ist, oder daß der Aufwand schon sicher und nur der Höhe nach unbestimmt ist (Hinweis E 15.6.1983, 14/1419, 1540, 1541, 1542/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130003.X02Im RIS seit
20.06.1990