RS Vwgh 1990/6/20 AW 90/10/0029

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §4;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Stattgebung - Auftrag zur Kostenvorauszahlung nach § 4 VVG - Hinsichtlich eines Auftrages zur Vorauszahlung der Kosten der Vollstreckung gem § 4 VVG scheiden zwingende öffentlicheInteressen schon deshalb aus, da es der Behörde freisteht, auch ohne Vorauszahlung die Ersatzvornahme vorzunehmen (Hinweis B 23. Jänner 1986, Zl. AW 89/05/0003).

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990100029.A01

Im RIS seit

20.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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