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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VVG §4;Rechtssatz
Stattgebung - Auftrag zur Kostenvorauszahlung nach § 4 VVG - Hinsichtlich eines Auftrages zur Vorauszahlung der Kosten der Vollstreckung gem § 4 VVG scheiden zwingende öffentlicheInteressen schon deshalb aus, da es der Behörde freisteht, auch ohne Vorauszahlung die Ersatzvornahme vorzunehmen (Hinweis B 23. Jänner 1986, Zl. AW 89/05/0003).
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990100029.A01Im RIS seit
20.06.1990