RS Vwgh 1990/6/20 90/16/0015

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §9;
BAO §79;
BAO §93 Abs2;

Beachte

Besprechung AnwBl 1/1991, S 43; Besprechung in: AnwBl 1/1991, S 43;

Rechtssatz

Die Firma " N-Schallplatten-Cassetten " stellt keine Rechtsperson dar, an die rechtswirksam ein Abgabenbescheid gerichtet werden könnte. Durch die Bestätigung des erstinstanzlichen Abgabenbescheides erkannte die FLD nicht, daß dieser - mangels einer Rechtsperson als Adressaten - ins Leere gegangen ist (Hinweis E 28.6.1989, 89/16/0041).

Schlagworte

Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160015.X03

Im RIS seit

20.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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