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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §66 Abs4;Beachte
Besprechung AnwBl 1/1991, S 43; Besprechung in: AnwBl 1/1991, S 43;Rechtssatz
Die Firma " N-Schallplatten-Cassetten " stellt keine Rechtsperson dar, an die rechtswirksam ein Abgabenbescheid gerichtet werden könnte. Durch die Bestätigung des erstinstanzlichen Abgabenbescheides erkannte die FLD nicht, daß dieser - mangels einer Rechtsperson als Adressaten - ins Leere gegangen ist (Hinweis E 28.6.1989, 89/16/0041).
Schlagworte
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne RechtsfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160015.X03Im RIS seit
20.06.1990