Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991/431;Rechtssatz
Die freie Beweiswürdigung der Beh unterliegt nur hins ihrer Schlüssigkeit bzw ihrer Übereinstimmung mit den Denkgesetzen und allg menschlichen Erfahrungsgut der nachprüfenden Kontrolle durch den VwGH. Hingegen ist vom Gerichtshof nicht zu prüfen, ob sie im Einzelfall zu einem richtigen Ergebnis geführt hat.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130008.X04Im RIS seit
20.06.1990