RS Vwgh 1990/6/20 90/02/0030

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;
VStG §44a Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/18/0075 E 8. Juli 1988 RS 6

Stammrechtssatz

Der Zweck des Anhaltezeichens iSd § 97 Abs 5 StVO muss nicht in den Spruch aufgenommen werden (Hinweis auf E 25.4.1984, 83/03/0324).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Spruch Begründung (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1 Spruch und Begründung)"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020030.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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