Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991/431;Rechtssatz
Die Frage, ob eine Tätigkeit als künstlerisch oder kunsthandwerklich anzusehen ist, kann nur auf Grund von Tatsachen beurteilt werden, und ist von der Abgabenbehörde in freier Beweiswürdigung der aufgenommenen Beweise zu entscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130008.X01Im RIS seit
20.06.1990