RS Vwgh 1990/6/20 86/13/0008

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §167 Abs2;
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;
UStG 1972 §10 Abs2 Z8;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991/431;

Rechtssatz

Die Frage, ob eine Tätigkeit als künstlerisch oder kunsthandwerklich anzusehen ist, kann nur auf Grund von Tatsachen beurteilt werden, und ist von der Abgabenbehörde in freier Beweiswürdigung der aufgenommenen Beweise zu entscheiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130008.X01

Im RIS seit

20.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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