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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z3;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 50;Rechtssatz
Der Gesetzgeber hat die im Zusammenhang mit der Bewirtung von Geschäftsfreunden stehenden Aufwendungen ungeachtet allfälliger betrieblicher Beweggründe von den steuerlichen Abzugsfähigkeit ausgeschlossen. Eine Prüfung im Einzelfall, welches Ausmaß das betriebliche Interesse an der Bewirtung der Geschäftsfreunde hatte, erübrigt sich daher.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130003.X01Im RIS seit
20.06.1990