RS Vwgh 1990/6/20 89/02/0202

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;
StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;

Beachte

Abgegangen hievon ohne verstärkten Senat (demonstrative Auflistung):99/02/0310 E 22. März 2002 RS 1 (RIS: abwh)

Rechtssatz

Es muß ausschließlich dem auffordernden Straßenaufsichtsorgan die Beurteilung überlassen bleiben, ob die in Aussicht genommene Atemluftprobe auch unter den an Ort und Stelle herrschenden schlechten Lichtverhältnissen ihren Zweck erfüllt.

Schlagworte

Alkotest Zeitpunkt OrtAlkotest Straßenaufsichtsorgan

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020202.X08

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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