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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119;Rechtssatz
Hat der AbgPfl alle maßgebenden Faktoren offengelegt, so besteht für ihn keine Verpflichtung, die Abgabenbehörde an die vollständige Erfassung der Abgabenbemessungsgrundlage zu erinnern, selbst wenn er erkennen sollte, daß die Abgabenbehörde vergißt, in die Bemessungsgrundlage aufzunehmende Größen anzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130113.X04Im RIS seit
20.06.1990