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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §187;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991/53;Rechtssatz
Ist die Gewerbesteuer auf Grundlage eines nach § 187 oder § 188 BAO festgestellten Gewinnes aus Gewerbebetrieb zu veranlagen und wird dabei die Entscheidung über die Berücksichtigung von Fehlbeträgen zu einem Zeitpunkt getroffen, zu dem der Gewinnfeststellungsbescheid bereits rechtskräftig geworden ist, so hat dieser Umstand zur Folge, daß die mit der Gewerbesteuerfestsetzung bewirkte Erhöhung bzw. Minderung der Gewerbesteuerschuld erst in jener Gewinnermittlungsperiode berücksichtigt werden kann, in der der Gewerbesteuerbescheid ergeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130023.X01Im RIS seit
20.06.1990