RS Vwgh 1990/6/20 89/13/0023

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §187;
BAO §188;
EStG 1972 §4 Abs4 Z6;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991/53;

Rechtssatz

Ist die Gewerbesteuer auf Grundlage eines nach § 187 oder § 188 BAO festgestellten Gewinnes aus Gewerbebetrieb zu veranlagen und wird dabei die Entscheidung über die Berücksichtigung von Fehlbeträgen zu einem Zeitpunkt getroffen, zu dem der Gewinnfeststellungsbescheid bereits rechtskräftig geworden ist, so hat dieser Umstand zur Folge, daß die mit der Gewerbesteuerfestsetzung bewirkte Erhöhung bzw. Minderung der Gewerbesteuerschuld erst in jener Gewinnermittlungsperiode berücksichtigt werden kann, in der der Gewerbesteuerbescheid ergeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130023.X01

Im RIS seit

20.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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