RS Vwgh 1990/6/20 90/16/0015

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §9;
BAO §79;
BAO §93 Abs2;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1/1991, S 43;

Rechtssatz

Die notwendige Unheilbarkeit des Mangels der materiell falschen Bezeichnung des Abgabenschuldners zeigt sich darin, daß auf Grund eines solchen Bescheides die Eingangsabgabenschuld nicht aus dem Vermögen des vom Spruch des Leistungsgebotes nicht erfaßten Beschwerdeführers beigetrieben werden könnte.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160015.X05

Im RIS seit

20.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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