RS Vwgh 1990/6/20 89/13/0091

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs4;
EStG 1972 §34 Abs5;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 44;

Rechtssatz

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich das (um bestimmte steuerfreie Einkünfte und steuerlich absetzbare Beträge) adaptierte Einkommen, das auch für die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage maßgebend ist, als Gradmesser der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bezeichnet und nicht eine verbleibende Restgröße nach Abzug der Steuer.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130091.X01

Im RIS seit

20.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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