Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34 Abs4;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 44;Rechtssatz
Der Gesetzgeber hat ausdrücklich das (um bestimmte steuerfreie Einkünfte und steuerlich absetzbare Beträge) adaptierte Einkommen, das auch für die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage maßgebend ist, als Gradmesser der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bezeichnet und nicht eine verbleibende Restgröße nach Abzug der Steuer.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130091.X01Im RIS seit
20.06.1990