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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991/431;Rechtssatz
Nur das geschaffene Werk kann letztlich Aufschluß darüber geben, ob ein Kunstwerk vorliegt oder nicht. Bei der Beurteilung der Frage der Künstlereigenschaft können der Ausbildungsort, der behauptete urheberrechtliche Schutz der Werke, die Mitgliedschaft bei der Berufsvereinigung bildender Künstler Österreichs oder ein Gutachten des Bundesministeriums für Unterricht für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung zwar als Indizien Berücksichtigung finden, entscheidend ist jedoch, daß sich die AbgBeh eingehend mit den vorgelegten Werken auseinandersetzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130008.X03Im RIS seit
20.06.1990